Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Vertragsgrundlagen
Unsere sämtlichen - auch zukünftigen – Lieferungen und Leistungen einschließlich Beratung und sonstige Nebenleistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Einkaufsbedingungen der Besteller wird hiermit widersprochen. Unsere Angebote sind freibleibend. Abschlüsse und Vereinbarungen, insbesondere soweit sie von unseren Bedingungen abweichen, werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
 
Umfang der Lieferungen und Leistungen
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Soweit nichts anderes angegeben ist, halten wir uns an die Angebotspreise 14 Tage gebunden. Für die Annahme des Vertrages und den Umfang der Lieferung ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Mündliche oder telefonische Nebenabreden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns. Die zu unserem Angebot gehörenden Unterlagen wie zb. Muster, Abbildungen, Zeichnungen sowie Gewichtsangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Änderungen hinsichtlich Konstruktion und Material, bleiben uns vorbehalten, soweit der Vertragsgegenstand und dessen Funktion nicht grundlegend geändert werden. An Kostenvoranschlägen , Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentum und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugängig gemacht werden; auf unser Verlangen sind sämtliche Unterlagen an uns zurückzugeben. Statische Berechnungen werden auf verlangen des Bestellers nur gegen besondere Vergütung abgegeben. Erfordert eine Kundenanfrage eine über das Übliche hinausgehende besondere Bearbeitung und Beratung, so behalten wir uns die Berechnung einer angemessenen Vergütung vor. Dies gilt auch im Fall, daß die Erstellung eines mit einem erheblichen Aufwand verbundenen Angebotes nicht zum Vertragsabschluß führt.
 
Preise, Zahlungsbedingungen
Bei Lieferung zu Listenpreisen gelten unsere am Liefertag gültigen Preise, die Preise verstehen sich grundsätzlich ab Werk oder zuständigem Auslieferungslager. Soweit nicht anders vereinbart, sind Zahlungen zu leisten nach Rechnungserhalt rein netto. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger von uns bestrittener Gegenansprüche des Bestellers sind nicht statthaft. Die Rechnungslegung erfolgt am Tage der Auslieferung Bei den Preisen handelt es sich jeweils um Nettopreise zzgl. der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich ab Lager inklusiver normaler Verpackung. Jede Preisliste veraltet, so auch unsere Preislisten. Veränderungen während des Jahres sind selten, aber möglich. Verbindlich sind daher die in der jeweiligen Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise. Wir sind berechtigt, auch bei anders lautenden Bedingungen des Bestellers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des üblichen Kontokorrentzinssatzes zu berechnen. Wir sind dann berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen bzw. nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder wegen Nichterfüllung Schadenersatz zu verlangen. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn es sich um rechtskräftig festgestellte oder unstreitige Ansprüche handelt.
 
Eigentumsvorbehalt
Die Waren bleiben bis zur restlosen Bezahlung inkl. eventueller Nebenkosten unser Eigentum. Sie dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht veräußert, verpfändet oder verbracht werden. Der Verkäufer ist berechtigt, die Waren bei Zahlungsunfähigkeit auch außergerichtlich zurückzuholen. Alle anfallenden Kosten trägt der Käufer. Erfüllungsort ist Wr. Neustadt. Gerichtsstand ist Wr. Neustadt
 
Lieferzeit
Die angegebenen Lieferzeiten gelten ab dem Tag der Auftragsbestätigung bis zur Übergabe der Ware an den Frachtführer. Dieser benötigt dann eine angemessene Zeit für die Zustellung. Da unsere Produkte teilweise auftragsbezogen und periodisch gefertigt werden, sind die Lieferzeitangaben Richtwerte, die durchaus kürzer sein können, deren Überschreitung wir jedoch durch eine Lieferterminüberwachung in höchstem Maße zu verhindern suchen. Dies gilt insbesondere für schriftlich bestätigte Fixtermine. Für dennoch eintretende Lieferterminüberschreitungen, bedingt durch höhere Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung oder Leistung erheblich erschweren, auch wenn sie bei unseren Vorlieferanten eintreten, können wir nicht haften. Im Falle einer von uns zu vertretenden Überschreitung der Lieferfrist kommen wir erst in Verzug, wenn eine uns schriftlich zugestellte Nachfrist fruchtlos abgelaufen ist. Der Rücktritt muss uns schriftlich spätestens 2 Wochen nach Ablauf der gesetzten Nachfrist erklärt werden. Ein Recht auf Rücktritt besteht nicht, wenn wir die Nachfrist ohne unser Verschulden nicht einhalten können. Andere Ansprüche gleich welcher Art, insbesondere solche auf Schadensersatz wegen verspäteter Lieferung oder wegen Nichtlieferung, sind in jedem Falle ausgeschlossen. Wir sind zur Vornahme von Teillieferungen berechtigt. Diese können entsprechend des jeweils erbrachten Leistungsumfanges berechnet werden.
 
Angabe über Maße, Gewichte etc.
Angaben über Maße, Gewichte, Tragkraft, Fassungsvermögen und ähnliche Sacheigenschaften können nur annähernd maßgebend sein. Wenn diese Werte für Sie von ausschlaggebender Bedeutung sind, lassen Sie sich dies von uns als "Zusicherung" schriftlich bestätigen. Änderungen des Produktes durch technisch, umweltschützende oder qualitätsfördernde Weiterentwicklung sind jederzeit möglich.
 
Abnahme und Montageleistungen
Nach Meldung der Fertigstellung hat eine Abnahme – auf unser Verlangen auch in Teilabschnitten – unverzüglich auf Kosten des Bestellers zu erfolgen. Kommt es innerhalb von 3 Werktagen nach Meldung der Fertigstellung nicht zu einer Abnahme aus von uns nicht zu vertretenden Gründen, so gilt die Leistung mit Ablauf des 3. Werktages als abgenommen. Hat der Besteller die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme als erfolgt. Etwa vorhandene Mängel berechtigen den Besteller nur dann, die Abnahme zu verweigern, wenn sie die Gebrauchsfähigkeit der Leistung erheblich beeinträchtigen.
 
Transport
Mit der Übergabe der von Ihnen bestellten Ware an den Frachtführer (Post, Paketdienst, Bundesbahn oder Spediteur) gilt der Kaufvertrag als erfüllt und das Risiko geht auf den Kunden über. Dies gilt auch für "frei Haus" - Lieferungen.
 
Verpackung
Wir bemühen uns, Verpackung zu vermeiden bzw. so gering zu halten, dass keine Transportschäden zu erwarten sind. Unvermeidliche Verpackungen sind durch Sie zu entsorgen.
 
Gewährleistung
Unsere Produkte werden mit den bei normalem Gebrauch voraussetzenden Eigenschaften geliefert und haben die gesetzliche Gewährleistung von 12 Monaten. Festgestellte Mängel hat der Besteller uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Nicht offensichtliche Mängel innerhalb von 3 Tagen nach Feststellung. Bei fristgerechter berechtigter Mängelrüge bieten wir nach unserer Wahl kostenlos Nachbesserung, Minderung oder Wandlung. Hierfür steht uns eine angemessene Frist zur Verfügung. Weitergehende Ansprüche müssen wir ausschließen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits.
 
Gerichtsstand
Sollten wir wider Erwarten unterschiedlicher Rechtsauffassung sein, so sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, für alle aus Vertragsverhältnissen mit Vollkaufleuten entstehende Rechtsstreitigkeiten vor dem Amtsgericht Wr. Neustadt anhängig zu machen. In jedem Falle ist österreichisches Recht anzuwenden. Das internationale Recht findet keine Anwendung. Erfüllungsort ist Wr. Neustadt.
 
Rechtswirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und diejenigen des gesamten Rechtsgeschäftes nicht. Die unwirksame Bedingung ist durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen Bedingung wirtschaftlich am nächsten kommt.
 
Himberg, August 2010